1. Der Jahressieger des APZ-Kegelns wird jeweils mit dem entsprechenden Kegeljahr und seinem Pfadinamen auf der grossen Zinnkegelkanne eingraviert.
  2. Auf der zweiten, kleinen Zinnkegelkanne wird der neben dem Jahressieger in der Jahresrangliste nächstbeste Kegler mit Kegeljahr und Pfadinamen eingetragen, welcher nicht der gleichen Alterklasse wie der Jahressieger der grossen Kanne angehört. Dabei wird zwischen der Altersklasse bis und mit dem 30. Altersjahr (Jahrgang) und der Altersklasse ab dem 31. Altersjahr (Jahrgang) unterschieden. Gibt es keinen nächstbesseren Kegler einer anderen Altersklasse, so werden Kegeljahr und Pfadiname des zweitbesten Keglers der gleichen Altersklasse auf der kleineren Kegelkanne eingetragen.
  3. Die Kosten für die Gravurarbeiten werden durch den APZ getragen. Die finanziellen Mittel für die Gravur werden dem Sparschwein Susi entnommen.
  4. Um in die Jahresrangliste miteinbezogen zu werden, muss ein Mitglied mindestens siebenmal am Kegeln teilgenommen haben. Hat jemand an mehr als sieben Kegeln teilgenommen, so zählen nur die sieben besten Resultate. Für die Rangliste wird also nur von den Rangpunkten der sieben besten Resultate ausgegangen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Anzahl der besseren Ränge.
  5. Im Januar- oder Februarkegeln des Folgejahres werden beide Kegelkannen von den jeweiligen Jahressiegern randvoll mit Wein gefüllt.
  6. Die beiden Kegelkannen werden während des Vereinsjahres im APZ-Schaukasten aufbewahrt. Dieser Schaukasten soll sich am jeweiligen Kegel-Standort befinden.
  7. Es werden die folgenden Spiele gekegelt: Viel, Voregg, Multi, Kompli, Xtes, 1988 (Gründungsjahr APZ) und Rückwärtskegeln.
  8. Wird eine „Gasse“ gekegelt, hat der Kegelnde die Möglichkeit, diesen Schuss mit 3 oder mit 9 Punkten zu werten. Zusätzlich wird der Schuss als Honore gewertet.
  9. Das Kegeln einer Bande und das Überschreiten der Bahngeschwindigkeit werden beide mit einem „Stern“ versehen, mit einer Honore belohnt und das erzielte Resultat fällt in der Rundenrangierung hinter alle regulären Resultate zurück.
  10. Es werden für die nachfolgenden Ränge folgende Beträge zwecks Speisung des Sparschweins „Susi“ erhoben: 1. Fr. 0.-; 2. Fr. 5.-; 3. Fr. 8.-; 4. Fr. 11.-; 5. Fr. 14.-; 6.Fr. 15.-; 7. Fr. 14.-; 8. Fr. 11.-; 9. Fr. 8.-; 10. Fr. 5.-; 11. Fr. 0.-; 12. Fr. 5.-; usw.  Jeder Kegelnden hat zudem Fr. 2.- für die Kegelbahnmiete zu entrichten.
  11. Das Sparschwein „Susi“ wird zusätzlich mit je Fr. -.50 von denjenigen Keglern gefüttert, die einen Kranz, ein Säuli oder eine Gasse kegeln, die Bande vor der Markierung berühren, die wegen Schwatzens nicht zügig kegeln und abgeläutet werden oder die über der zulässigen Bahngeschwindigkeit kegeln. Bei jedem Betrag (Honore) ist die Kegelglocke („Honore“) zu betätigen.
  12. Dieses Reglement tritt per 1.6.2014 in Kraft und ersetzt alle früheren Kegelreglemente.